Newsletter September 2018 des Verbandes

Newsletter September 2018 des Verbandes

 Newsletter September 2018 (141 kB)

Mitteilungen des Verbandes evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in 
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (VKBO)

1. Neue Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen im kirchenmusikalischen Bereich
2. Brandenburger Landes-Orchester-Wettbewerb und Berliner Orchestertreff 2019
3. KMD-Ernennungen
4. Termine zum Vormerken

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
endlich ist es so weit: nach einem über 1 ½jährigen vom Verband angestoßenen Prozess hat die Kirchenleitung eine neue Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen im kirchenmusikalischen Bereich beschlossen. Darüber möchte ich Sie in diesem Newsletter ausführlich informieren.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für die Erntedank-Saison!

Markus Fritz

 

1. Neue Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen im kirchenmusikalischen Bereich
Diese Richtlinie steht im KAB Nr. 9 vom 19.9.2018 und ist diesem Newsletter als Anlage angefügt. Dazu aus Sicht des Berufsverbandes folgende Erläuterungen:

  • Die vorliegende Richtlinie ist eine Errungenschaft in dem Sinne, dass darum gerungen wurde. Verschiedenste Interessenslagen sollten berücksichtigt werden. Auch wenn das Ergebnis in den absoluten Beträgen hinter den Wünschen des Verbandes zurückbleibt, stellt es eine deutliche Verbesserung zum Status quo dar:
  • Die Beträge bei den Organisten-Diensten erhöhen sich in den meisten Kategorien um etwa 13%.
  • Die Chor- und Ensemble-Leitungsdienste werden künftig ca. 40% besser vergütet.
  • Neu ist die Berücksichtigung der A-/B- Qualifikation (bzw. Master oder Bachelor). Bisher gab es nur eine gemeinsame Kategorie für A-, B- und C-Qualifikation.
  • Höhere Beträge für Einzeldienste können gezahlt werden, wenn besonderer musikalischer Aufwand besteht (z.B. spezielle Musikwünsche, Solo-Begleitungen) oder bei Veranstaltungen mit Überlänge. Der Zuschlag wird je angefangener zusätzlicher Arbeitsstunde berechnet. Wichtig dabei ist, dass vor Dienstantritt der Betrag der Vergütung gemeinsam vereinbart wird! Das ist in Praxis möglicherweise nicht ganz einfach. Ich möchte aber dazu ermuntern, die ggf. nötige Verhandlung nicht zu scheuen und von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  • Gemeinden oder Kirchenkreise dürfen höhere Vergütungssätze regeln oder im Einzelfall vereinbaren (z.B. bei qualifizierten Personen ohne spezielles kirchenmusikalisches Examen).
    Damit ist es möglich, sich der jeweiligen Marktlage anzupassen.
  • Erstmals ist in dieser Richtlinie festgelegt, dass Fahrtkosten zu erstatten sind. Das gilt auch für den Weg zwischen Wohnort und Dienstort.
  • Bei Trauerfeiern auf dem Friedhof sollen ab 1.1.2019 unabhängig vom Qualifikationsgrad statt bisher 31 Euro nun 45 Euro gezahlt werden, bei besonderem Aufwand 63 Euro. Fahrgeld wird hier nicht erstattet.
  • Alle anderen Regelungen treten ab 1. Oktober in Kraft.

Bitte achten Sie darauf, dass auch in Ihrem Bereich die Neuerungen Beachtung finden und die Spielräume im positiven Sinne genutzt werden. Ob sich für Sie etwas am bisherigen Abrechnungs-Prozedere ändert, können Sie von Ihrem jeweiligen KVA erfahren. Es ist damit zu rechnen, dass neue Formulare erstellt werden, was sicherlich nicht pünktlich zum 1. Oktober erfolgen wird. Ab dann gelten jedoch davon unbenommen die neuen Beträge.

Achtung: Für Missverständnisse sorgte bereits, dass ein Schreiben des Konsistoriums vom 19.09.2018 an alle Superintendenturen zur Weiterleitung an alle Gemeinden, Kreiskantorinnen und Kreiskantoren und Kirchlichen Verwaltungsämter neben der neuen Einzelvergütungsrichtlinie noch ein Rundschreiben zur Stärkung des ehrenamtlichen kirchenmusikalischen Dienstes beinhaltete. Beide Dinge sind genau voneinander zu trennen. Im ersten Fall geht es um vergütete Dienste im Sinne von bezahlter Arbeitszeit. Im Gegensatz dazu wird das Ehrenamt in der EKBO so definiert, dass hier keine Arbeitszeit vergütet wird. Gleichwohl sollen für die Erfüllung eines Ehrenamtes notwendige Auslagen und Aufwendungen erstattet werden. Darauf beziehen sich die im erwähnten Anschreiben dargelegten Regelungen. Menschen, die dankenswerterweise kirchenmusikalisch tätig sind, ohne sich ihre Arbeitszeit vergüten zu lassen, möchte ich ermuntern, ihre Ansprüche auf Erstattungen geltend zu machen. Das entsprechende Rundschreiben ist in den Pfarrämtern, Superintendenturen und Kirchlichen Verwaltungsämtern zu erhalten.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

2. Brandenburger Landes-Orchester-Wettbewerb und Berliner Orchestertreff 2019
Die Landesmusikräte Berlin und Brandenburg richten 2019 zwei Treffen bzw. Wettbewerbe für Laien-Ensembles aus, den Landes-Orchester-Wettbewerb am 18./19. Mai 2019 in Cottbus und den Berliner Orchestertreff am 25./26. Mai 2019. Eingeladen sind u.a. auch Gruppen aus der kirchenmusikalischen Praxis: Posaunenchöre, Blechbläserensembles, Kammerorchester, Blockflötenchöre, Gitarrenensembles. Es kann dem Stand der Kirchenmusik in der Gesellschaft dienlich sein, wenn Gruppen aus dem kirchlichen Bereich auch in einem solchen Rahmen Präsenz zeigen würden. Nähere Angaben finden hier (Landes-Orchester-Wettbewerb) und hier (Berliner Orchestertreff).

3. KMD-Ernennungen
Die Kirchenleitung hat vier Mitgliedern unseres Verbandes in Anerkennung ihrer Verdienste um die Kirchenmusik in unserer Landeskirche den Titel Kirchenmusikdirektor bzw. Kirchenmusikdirektorin verliehen. Wir gratulieren der Kollegin Britta Euler (Bernau) und den Kollegen Stephan Hardt (Frankfurt/Oder), Karsten Seibt (Kleinmachnow) und Hans-Jürgen Vorrath (Guben) zu dieser erfreulichen Würdigung ihrer Tätigkeit!

4. Termine zum Vormerken

  • 21.10.2018: Einführung von KMD Günter Brick als Studienleiter für kirchenmusikalische Aus-, Fort- und Weiterbildung und stellvertretender Landeskirchenmusikdirektor in Verbindung mit dem Festgottesdienst am Kapiteltag des Domstifts Brandenburg um 14 Uhr im Dom St. Peter und Paul in Brandenburg an der Havel (Burghof 7, 14776 Brandenburg)
  • 7./8.1.2019 Fortbildung für Pfarrer*innen und Kirchenmusiker*innen zum Thema Neue Perikopen- und Wochenliedordnung (Eine detaillierte Ausschreibung folgt.)
  • 13.1.2019 Jahresempfang der Arbeitsstelle für Kirchenmusik in der Sophienkirche Berlin (Einladung erfolgt durch LKMD Dr. G. Kennel)
  • 14.1.2019 Vollversammlung des Kirchenmusikerverbandes in Verbindung mit der Mitgliederversammlung des Chorverbandes im Elias-Kuppelsaal in Berlin-Prenzlauer Berg
  • 26.1.2019 „Mehr als richtig singen“ – 3. Kinderchorleitertag der EKBO in Berlin
    (Informationen hier)