Newsletter Oktober 2019 des Verbandes

Newsletter Oktober 2019 des Verbandes

 Newsletter Oktober 2019 (163 kB)

Mitteilungen des Verbandes evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in 
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (VKBO)

1. Tarifabschluss
2. Neufassung Arbeitszeitberechnung für C- Kirchenmusiker*innen
3. Instrument des Jahres 2021: Die Orgel
4. Bitte weitersagen: Informationen zu EN- und C-Ausbildungsmöglichkeiten
5. »So klingt das Kreuz« – Gemeinsamer Kurs für Pfarrer*innen und Kirchenmusiker*innen 17.-19.02.2020
6. Christliche Begegnungstage 3.-5.7.2020 in Graz: Einladung zu musikalischer Beteiligung
7. Kompositionswettbewerb
8. Umsatzsteuerbefreiung für Kirche entfällt ab 1.1.2021
9. Kunstpreis für Matthias Alward
10. KMD Edda Straakholder im Ruhestand
11. Termine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich schätze ihn, den 3. Oktober, den staatlichen Feiertag, an dem man in unserem Beruf i.d.R. wirklich keine Dienstverpflichtungen hat. Emotional näher ist mir jedoch der 9. November in all seiner Vielschichtigkeit, der Tag, an dem wir in diesem Jahr besonders das 30. Jubiläum des Mauerfalls begehen. Das können wir in großer Dankbarkeit dafür tun, dass wir diese friedliche Revolution erleben durften. Aus dem Erleben des damals kaum für möglich Gehaltenen sollten wir Mut schöpfen, an unserem Platz heute gegen alte und neue Mauern, Spaltungen und Polarisierungen in unserer Gesellschaft anzusingen, anzuspielen, anzureden.
In diesem Sinne wünsche ich einen Herbst mit Dankbarkeit und Mut!
Die folgenden Informationen empfehle ich Ihrer Aufmerksamkeit.
Mit kollegialen Grüßen!

Markus Fritz

1. Tarifabschluss
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt einen neuen Tarifabschluss zu verkünden, der mittlerweile von der Kirchenleitung und von den drei Gewerkschaften GKD, Verdi und GEW unterzeichnet wurde. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. August 2019 in Kraft.

Hier die wichtigsten Neuerungen für uns im Überblick (Die ausführliche Tarif-Information der GKD ist auf unserer Homepage unter https://kirchenmusikerverband-ekbo.de/Tarifinfo-2019 zu finden.)

Die Entgelte werden in drei Stufen angehoben. Die erste Entgelterhöhung findet rückwirkend zum 1. August 2019 statt. Weitere Erhöhungen wurden zum Jahresbeginn 2020 und 2021 vereinbart.
Dabei wird jeweils die Stufe 1 der für uns relevanten Entgeltgruppen stärker erhöht als die Stufen 2 bis 6. Die Kreiskantorenzulage wird zum gleichen Prozentsatz erhöht wie die Erhöhung der Stufen 2-6. Die Besitzstandszulage wird sogar prozentual ein wenig stärker erhöht.

Bei Neueinstellungen im Bereich der EKBO können nun auch Erfahrungen über die Erfahrungsstufe 3 hinaus angerechnet werden. Das ist insbesondere für Kolleg*innen wichtig, die mit einer langen Berufserfahrung in einer anderen Landeskirche zu uns wechseln wollen, da in der Vergangenheit oft mit Zulageregelungen gearbeitet werden musste, um für diese Personengruppe überhaupt ein finanziell attraktives Beschäftigungsangebot zu unterbreiten.

Der Urlaubsanspruch wird nicht mehr nach Alter gestaffelt, sondern vereinheitlicht. Bezogen auf eine 5-Tage-Woche sind nunmehr 30 Tage vorgesehen. (Ausnahmen gibt es im Bereich unterschiedlicher Besitzstandswahrungen oder zeitnahen Erreichens von Altersgrenzen, die in der Vergangenheit zu einer Gewährung von 31 Tagen geführt hätten.) Bei uns Kirchenmusiker*innen kommen in der Regel die drei Zusatztage zum Erholungsurlaub hinzu. Für jedes Kind gibt es ebenfalls einen Zusatztag an bezahltem Erholungsurlaub.

Die Jahressonderzahlung wird „eingefroren“ auf das Niveau des Jahres 2018, zunächst bis 2022. D.h., dass die absoluten Beträge aus diesem Jahr gezahlt werden, was aufgrund der prozentualen Anhebung der übrigen Entgelte zu einer prozentualen Absenkung der Jahressonderzahlung führen wird.

Mit der Begründung, dass die Entgelttabellen des TV-L (Tarifvertrag der Länder) mittlerweile komplett übernommen worden sind, wurde lange über eine Absenkung oder Abschaffung des Kinderzuschlags diskutiert (alte Regelung: 105 € für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird). Durch diesen Zuschlag kommt es zu einer Besserstellung der kirchlichen Mitarbeiter*innen im Vergleich zu den Angestellten im Bereich des TV-L. Dies bedeutet ein Problem für die refinanzierten Bereiche unserer Arbeit (Schulen, Kindergärten). In der Regel gibt es natürlich kein Pendant bei uns Kirchenmusiker*innen. Nach zähem Ringen haben wir zugestimmt, dass bei Kindern vorhandener Mitarbeiter, die ab dem 1. August 2019 geboren worden sind oder werden, der Betrag auf 75 € pro Kind abgesenkt wird. Kolleg*innen, deren Beschäftigungsverhältnis im Wirkungsbereich des TV-EKBO ab dem 1. August oder später beginnt, bekommen grundsätzlich lediglich 75 € pro Kind.

Da sich fest angestellte Kirchenmusiker*innen überwiegend in den Entgeltgruppen 6, 8 und 10-14 befinden sollten, bleiben die Regelungen zur Abschaffung der Entgeltgruppe „kleine 9“ für uns meines Erachtens ohne Konsequenz. Sollte es unter Ihnen Kolleg*innen geben, die sich noch in der EG 9 befinden, so müsste dies ohnehin die „ehemalige normale“ Entgeltgruppe 9 sein. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass ihr KVA bei der Überleitung die (richtige) Gruppe 9b anwendet.

Übrigens: Wenn Sie noch nicht Gewerkschaftsmitglied sind, dann geben Sie sich einen Ruck: je mehr Mitglieder, desto mehr Gewicht hat die Gewerkschaft bei Tarifverhandlungen! Außerdem ist mit der Mitgliedschaft Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Konflikten verbunden und vor denen ist leider niemand sicher.
Marcell Fladerer-Armbrecht

2. Neufassung Arbeitszeitberechnung für C- Kirchenmusiker*innen
Nach langem Beratungsprozess unter intensiver Beteiligung des Verbandes tritt ab 1. Oktober die Neufassung der Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf C-Stellen in Kraft. Für Kolleg*innen, die bereits eine Anstellung haben, ändert sich gar nichts. Kommt es jedoch zu Neuanstellungen oder zu Veränderungen im Profil der Arbeit, wird diese Richtlinie angewendet. Der Richtlinie beigegeben sind ein Merkblatt und ein Berechnungsbogen. Diese sind einerseits in einigen Punkten eindeutiger formuliert als bisher. Andererseits bietet die neue Richtlinie deutlich mehr Spielraum, den Besonderheiten der immer differenzierter werdenden Stellenprofile gerecht zu werden. Eine wichtige Rolle bei der Anwendung kommt der sorgfältigen Fachberatung durch die Kreiskantor*innen zu. Auch der Verband berät gern bei Fragen zur Anwendung. Die Richtlinie ist auf der Homepage unter https://kirchenmusikerverband-ekbo.de/Arbeitszeitberechung-C-Stellen zu finden, Merkblatt und Berechnungsbogen folgen in Kürze.

3. Instrument des Jahres 2021: Die Orgel
Mehrere Landesmusikräte haben die Orgel zum Instrument des Jahres 2021 erklärt. Diesen erfreulichen Impuls „von außen“ möchten wir in der EKBO aufgreifen und vielfältige Initiativen starten, um die Orgel in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken. Geplant wird ein 365-Tage-Klangband, das durch unsere Landeskirche wandert: jeder Kirchenkreis gestaltet dabei einen bestimmten Zeitraum von 1-2 Wochen mit unterschiedlichsten Veranstaltungen zum Thema Orgel. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig mit den Planungen in den einzelnen Kirchenkreisen bzw. – wo vorhanden – Kirchenmusikkonventen zu beginnen. Die Koordination auf dieser Ebene liegt bei den Kreiskantor*innen. Darüber hinaus soll es im Vorfeld des Tages der Orgel, der am 12.9.2021 zeitgleich mit dem Tag des offenen Denkmals stattfindet, Orgel-Entdecker-Tage geben, während derer landesweit möglichst vielfältig verschiedensten Menschen die Orgel nahegebracht wird. Ideen dazu könnten z.B. beim Symposium entstehen, das in Vorbereitung auf das Orgeljahr 2021 bereits vom 6.-8. Oktober 2020 stattfinden wird. Es widmet sich vor allem der Frage der Nachwuchsgewinnung und Methodik der Orgel-Vermittlung. Nähere Informationen dazu werden vom Initiator, Günter Brick, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

4. Bitte weitersagen: Informationen zu EN- und C-Ausbildungsmöglichkeiten
In wenigen Wochen startet in Brandenburg ein neuer Kurs zum „Eignungsnachweis Orgel“. Noch sind vier Plätze frei. Auch für die Kurse in Rheinsberg und Jüterbog sind Anmeldungen möglich.
Brandenburg: https://t1p.de/ct0r
Rheinsberg: https://t1p.de/shqn (aktuelle Kursangebote der Musikakademie Rheinsberg)
Kontakt: Juliane Felsch-Grunow, Telefon: (03391) 347757
E-Mail: j.felsch-grunow@kirche-wittstock-ruppin.de
Jüterbog: https://t1p.de/97ha
In Jüterbog wird es voraussichtlich in Kürze auch den ersten regionalen C-Kurs Orgel unserer Landeskirche geben.

In Berlin startet ab Sommer 2020 ein neuer Kurs für verschiedene Fachbereiche des EN. Die Bewerbungsfrist für das nächste Semester im C-Seminar endet bereits am 6.1.2020. Die Aufnahmeprüfung für das im März beginnende Sommersemester findet am 20.1. statt. Weiterführende Informationen erfragen Sie bitte bei Günter Brick:
E-Mail: Ausbildung.Kirchenmusik@ekbo.de
Bitte werben Sie bei Ihren Schüler*innen für die verschiedenen Ausbildungen!

5. »So klingt das Kreuz« – Gemeinsamer Kurs für Pfarrer*innen und Kirchenmusiker*innen 17.-19.02.2020
Welchen Klang hat die Passionszeit? Einige werden an die großen Bach-Passionen denken, andere an die Lieder »Korn, das in die Erde« oder »Holz auf Jesu Schulter«. Wieder andere singen »O Haupt voll Blut und Wunden«, auch wenn sie so nicht predigen könnten. Wie können wir die Passionszeit gegenwärtig erklingen lassen? In dem Kurs entwickeln wir Bausteine für Gottesdienste und Andachten in der Passionszeit. Information/Anmeldung: https://akd-ekbo.de/kalender/passion/

6. Christliche Begegnungstage 3.-5.7.2020 in Graz: Einladung zu musikalischer Beteiligung
Sie sind herzlich eingeladen, zum gemeinsamen Singen, Blasen, Musizieren,Trommeln und, und und…, eingeladen zum Feiern, Jubeln, Danken, Beten, eingeladen für vielfältige Begegnungen für ein großes Miteinander in der verbindenden Sprache der Musik. Weitere Informationen siehe hier: https://t1p.de/vqzk

7. Kompositionswettbewerb
Die Stadt Neuss schreibt für das Jahr 2020 wieder einen Kompositionswettbewerb aus, der mit 5.000,- Euro dotiert ist. Gesucht wird eine Komposition zum Thema „Zeit“ für 1 Vokalsolist (hohe Stimme) und Streichquartett in Form eines „geistlichen Konzertes“ oder einer Kantate. Umgang mit Zeit in der Musik könnte auch als strukturelles Element in die Komposition einbezogen werden. Die Wahl der Sätze ist freigestellt. Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2019
https://organpromotion.de/de/2-uncategorised/558-kompositionswettbewerb-der-stadt-neuss

8. Umsatzsteuerbefreiung für Kirche entfällt ab 1.1.2021
Ab 1.1.2021 sind auch Kirchen umsatzsteuerpflichtig (=mehrwertsteuerpflichtig), wenn dort Leistungen gegen Entgelt erbracht werden. Im musikalischen Bereich kann es zu einer Befreiung kommen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass ein bestimmtes künstlerisches Niveau erfüllt wird. Es wird noch geklärt, ob das die Landeskirche für alle kirchlichen Ensembles beantragen kann. Bei Konzerten in eigenen Räumlichkeiten mit fremden Künstlern ist ab 2021 immer zu prüfen, ob diese eine Bescheinigung zur Steuerbefreiung haben oder nicht. Bei Eintrittskarten fällt ggf. nur der ermäßigte Umsatzsteuerbetrag von 7 % an. Freiwillige Kollekten bzw. Spenden sind kein Entgelt und damit nicht steuerpflichtig. Zu diesem komplexen Thema wird das Konsistorium noch Informationen an die Gemeinden geben. Wer sich vorher informieren möchte, studiere diese Handreichung der EKD:
https://www.kirchenfinanzen.de/download/Handreichung-paragraf-2b-UStG.pdf

9. Kunstpreis für Matthias Alward
Die Loscon-Kulturstiftung für Ostbrandenburg ehrt unseren Kollegen und Verbandsmitglied Matthias Allward: „Den Kunstpreis 2019 erhält Matthias Alward für seine außerordentlichen Verdienste im kirchenmusikalischen Bereich und für die unermüdliche und experimentierfreudige Arbeit mit sangesfreudigen Laien. Als mitreißender und begeisterungsfähiger Dirigent und Chorleiter hat er Beeskow als eine führende Adresse im Musikleben Brandenburgs etabliert.“

10. KMD Edda Straakholder im Ruhestand
Am 30. September 2019 geht KMD Edda Straakholder nach 42 Jahren Dienst an der Erlöserkirche Moabit und 32 Jahren Tätigkeit als Kreiskantorin in den Ruhestand. Die Kirchengemeinde Tiergarten und der Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte verabschieden sich von ihr in einem Familiengottesdienst am Erntedanktag, dem 6. Oktober 2019 um 11 Uhr in der Erlöserkirche. Wir freuen uns, dass Edda Straakholder dem Verband weiterhin verbunden bleiben wird, den sie über lange Jahre so entscheidend geprägt hat und wünschen ihr Gottes Segen für den neuen Lebensabschnitt!

11. Termine 2020
Bitte berücksichtigen Sie in Ihren Jahresplanungen folgende Termine:

Montag, 13. Januar 2020 Vollversammlung unseres Verbandes im Elias-Kuppelsaal in Berlin-Prenzlauer Berg

Drei Ökumenische Chortage mit Bläserbeteiligung:
Samstag, 20.6.2020 in Berlin
Samstag, 29.8.2020 in Templin
Samstag, 19.9.2020 in Görlitz in Kombination mit dem Landesposaunentag

6. – 8. Oktober 2020 Symposium Nachwuchsgewinnung/ Orgel- Methodik-Vermittlung in Jüterbog
12. – 17. Oktober 2020 Orgelfahrt des Verbandes nach Thüringen