Die Kirchenleitung hat eine neue Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen für kirchenmusikalische Dienste beschlossen.
Dazu aus Sicht des Berufsverbandes folgende Erläuterungen:
Die vorliegende Richtlinie ist eine Errungenschaft in dem Sinne, dass darum gerungen wurde. Verschiedenste Interessenslagen sollten berücksichtigt werden. Auch wenn das Ergebnis in den absoluten Beträgen hinter den Wünschen des Verbandes zurückbleibt, stellt es eine deutliche Verbesserung zum Status quo dar: