Neufassung Arbeitszeitberechnung für C- Kirchenmusiker*innen

Nach langem Beratungsprozess unter intensiver Beteiligung des Verbandes tritt ab 1. Oktober 2019 die Neufassung der Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf C-Stellen in Kraft.

Weitere Informationen sind im aktuellen Newsletter des Verbandes zu finden oder auch hier.

Neue Einzelvergütungssätze beschlossen

Die Kirchenleitung hat eine neue Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen für kirchenmusikalische Dienste beschlossen.
Dazu aus Sicht des Berufsverbandes folgende Erläuterungen:

Die vorliegende Richtlinie ist eine Errungenschaft in dem Sinne, dass darum gerungen wurde. Verschiedenste Interessenslagen sollten berücksichtigt werden. Auch wenn das Ergebnis in den absoluten Beträgen hinter den Wünschen des Verbandes zurückbleibt, stellt es eine deutliche Verbesserung zum Status quo dar:

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