Nach langem Beratungsprozess unter intensiver Beteiligung des Verbandes tritt ab 1. Oktober 2019 die Neufassung der Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf C-Stellen in Kraft.
Weitere Informationen sind im aktuellen Newsletter des Verbandes zu finden oder auch hier.